Wer als Rechtsvertreter ans Bundesstrafgericht nach Bellinzona reist, muss sich zum Tenue nicht all­zu viele Gedanken machen. Der Zürcher Rechtsanwältin Kathrin Thomann etwa hat der zuständige Gerichtsschreiber vor der Verhandlung  wortreich erklärt, sie dürfe keinesfalls in heller Kleidung erscheinen – sei diese auch noch so elegant. «Bereits dunkel­blau ist grenzwertig», wurde ihr beschieden. Kürzlich sei eine «Vertreterin I...