Zurzeit arbeiten am Bundes­gericht 38 Richterinnen und Richter im Vollpensum. Die 11 Frauen machen einen Anteil von 29 Prozent aus. Ähnlich sieht es beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen aus: Dort sprechen zurzeit 24 Frauen und 48 Männer Recht. Der Frauenanteil liegt ­damit bei 33 Prozent. Auch das Bundesstraf­gericht in Bellinzona verzeichnet einen Frauenanteil von knapp ­einem Drittel. Dort teilen sich 5 Frauen und  13 Männer die Richterstellen.

Auf der Stufe der zweiten Instanz liegt der Frauenanteil in den Kantonen ebenfalls bei rund ­einem Drittel. Am Luzerner Kantonsgericht zum Beispiel beträgt er 38 Prozent, am Zürcher Obergericht 33 Prozent und am Berner Obergericht  32 Prozent. Das St. Galler Kantonsgericht hingegen ist sehr einseitig zusammengesetzt: Dort erreicht der Frauenanteil nur gerade 11 Prozent.

Am meisten Richterinnen sind auf der unteren kantonalen Instanz anzutreffen: Beim Bezirksgericht Luzern beträgt der Frauenanteil beispielsweise 54 Prozent, beim Kreisgericht St. Gallen 53 Prozent. Bei rund 50 Prozent liegt der Frauenanteil am Bezirksgericht Zürich. Auf denselben Wert kommt die Zivilabteilung des Regionalgerichts Bern-Mittelland.