Das Schweizerische Jugendstrafrecht  ist ein spezielles Strafrecht. Sein Grundsatz in Artikel 2  lautet: «Wegleitend für die Anwendung dieses Gesetzes sind der Schutz und die Erziehung des Jugendlichen.» Es ist also nicht die Rede von Schuld und Sühne, sondern von Schutz und Erziehung. Das gilt sowohl für die Strafen wie die Massnahmen.  Massnahmen sind laut Gesetz dann auszusprechen, wenn die Abklärungen eines jugendlichen Straftäters ergeb...