Letztes Jahr haben Pensionskassen auf den Anlagen hohe ­Erträge erwirtschaftet. Jene des Schweizerischen ­Anwaltsverbands (SAV) verzinst deshalb die ­Altersguthaben der Ver­sicherten für das Jahr 2017 mit drei Prozent. Dies gilt sowohl für den obligatorischen wie den überobligatorischen Teil der Alters­guthaben. Der Umwandlungssatz im Alter 65  betrug bei der Pensionskasse des SAV letztes Jahr 5,8 Prozent.

Die Vorsorgestiftung des Zürcher Anwalts­verbands (ZAV) bei der Swiss Life verzinst die Guthaben ihrer ­Ver­sicherten für das letzte Jahr nur mit 1 Prozent. Der Rentenumwandlungssatz betrug letztes Jahr bei 65-jährigen Männern 5,57 Prozent und bei 65-jährigen ­Frauen 5,68 Prozent.