Nach einem Privatkonkurs bleiben die Schulden bestehen. Schuldner müssen sie aber nur dann bezahlen, wenn sie wieder zu neuem Vermögen gekommen sind. So steht es im Gesetz (Art. 265 Abs. 2 SchKG). Dieses definiert aber nicht, was neues Vermögen ist, und es lässt verschiedene prozessuale Fragen unbeantwortet.

plädoyer wollte mehr über die Praxis der Gerichte zum neuen Vermögen erfahren und befragte erstinstanzliche Gerichte in allen Deutschschweizer...