Noch wird in der Schweiz angezweifelt, dass an den Universitäten ­Anwaltsethik, Anwaltsrecht und Standesrecht gelehrt werden muss. Doch diese Fächer sind heute unumgänglich. Auch anderswo wurde sie erst vor kurzem in den Lehrplan des Rechtsstudiums aufgenommen – und erst nach emotionalen Diskussionen.

Daran erinnert sich beispielsweise Marie-Claude Rigaud, Professorin an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Montreal (Kanada), in ei...