Solche Fälle hat die Verwaltungskommission des Zürcher Obergerichts selten zu beurteilen: Sie musste über einen Zürcher Gerichtsschreiber disziplinarisch richten, der im Auftrag einer Laienrichterin zuhanden der Rechtsmittelinstanz eine Vernehmlassung schrieb - und in der Wahl seiner Worte alles andere als wählerisch war.

Gegenstand seiner Stellungnahme waren die Beschwerden zweier Anwälte, die mit der Festsetzung der Entschädigung für die une...