Anfang 2011 ist die Zivilprozessordnung für die ganze Schweiz vereinheitlicht worden. Das Verfahren ist also grundsätzlich im ganzen Land gleich. Und somit auch der damit verbundene Arbeitsaufwand.  

Die Kosten der gerichtlichen Verfahren setzen aber die Kantone fest. Sie sind dabei an das in der Verfassung verankerte Äquivalenzprinzip gebunden. Das bedeutet: Die von den Parteien zu zahlende Gerichtsgebühr darf nicht in einem «offensichtlichen Mis...