Ja. Bis heute gilt der Grundsatz, die Verwaltungsrechtspflege habe schriftlich stattzufinden. Das entspricht der schriftlich-bürokratischen Verwaltungskultur und ermöglicht verbindliche und prozessökonomische Verfahrenserledigungen. Ein teilweise mündliches Verfahren ist jedoch notwendig, damit die Verwaltungsjustiz nicht als stumme, gleichsam anonyme und gesichtslose Gerichtsbarkeit wahrgenommen wird. Sie sollte sich dem traditionellen, von der Zivil- und Strafjustiz gepr...