Kinder müssen im Freiheitsentzug getrennt von Erwachsenen untergebracht werden. Das verlangt die Kinderrechtskonvention der Uno (KRK). Die Schweiz hat die KRK 1997 ratifiziert – mit einem Vorbehalt zu dieser Forderung. 

Der Bundesrat hatte den Kantonen zehn Jahre Frist bis am 1. Januar 2017 gewährt, um für räumlich getrennte Einrichtungen für Kinder zu sorgen. Diese Vorgabe ist jedoch längst nicht in allen Kantonen erfüllt. Strafvollzugsexperte Benjamin Brägger: «Grundsätzlich findet der Strafvollzug von Kindern in Anstalten des Erwachsenenrechts statt.» Nur wenige Anstalten wie das Gefängnis Limmattal ZH oder der Waaghof in Basel hätten besondere, abgetrennte Sektoren für Kinder. Beatrice Kalbermatter vom Bundesamt für Justiz räumt ein: «Wahrscheinlich gibt es im Bereich der Untersuchungshaft und der Administrativhaft immer noch Jugendliche, die in Anstalten für Erwachsene eingewiesen werden. In den letzten Jahren sind jedoch bedeutende Fortschritte gemacht worden.» Die Schweiz muss der Uno alle fünf Jahre einen Bericht zur Umsetzung der Konvention abliefern – nächstes Mal 2020.