Nein, das kann ich nicht. Aber ich muss vorausschicken, dass es zum Glück  ausserordentlich selten vorkommt, dass wir im Kanton Basel-Stadt jemanden zu Verwahrung verurteilen müssen. So ist 2007 und 2008 nur je einmal und 2009 in keinem Fall die Verwahrung ausgesprochen worden. In sämtlichen Verfahren handelte es sich um eine Verwahrung nach Artikel 64 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB). Zu einer lebenslangen Verwahrung...