Untersuchungshaft ist im Kanton Zürich für Beschuldigte vergleichsweise hart. Vor drei Jahren versprach deshalb Justizdirektorin Jacqueline Fehr, das Regime der Untersuchungshaft zu überprüfen. Unmittelbarer Anlass war der Suizid einer 27-jährigen Frau in U-Haft. 

Inzwischen liegen die Reformvorschläge einer Arbeitsgruppe vor: In der ersten Haftphase soll am rigiden Haftregime festgehalten werden. Es setzt auf Telefonverbot, Sicherheitsscheiben bei Besuchen und die ganztägige Einschliessung in einer Einzelzelle. Eine Lockerung soll erst möglich sein, wenn die Staatsanwaltschaft die Gefängnis­leitung ausdrücklich dazu ermächtigt. 

Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Zürich, das Pikett Strafverteidigung und der Zürcher Anwaltsverband bezeichnen die Vorschläge als klar ungenügend. Eine spürbare Verbesserung der Haftbedingungen könne auf diese Weise nicht erreicht werden. Sie weisen darauf hin, dass in Kantonen wie ­Luzern, Thurgau oder Zug ein humaneres Haftregime möglich sei, ohne dass es dort zu Problemen komme. Die Trennscheiben zum Beispiel seien nicht sicherheitstechnisch bedingt, sondern eine Sparmassnahme, damit weniger Personal notwendig ist. Auf Kritik stösst auch das informelle Verfahren, in dem eine Versetzung in die zweite Haftstufe angeordnet oder verweigert wird. Künftig wie heute würde faktisch die Gefängnisleitung über den U-Haft-Vollzug entscheiden – nicht das Zwangsmassnahmengericht.