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Plädoyer 3/10
21.06.2010
Letzte Aktualisierung:
07.10.2013
Recherche von Firmennamen: Jetzt kommt die Auskunft zügig per Mail
Auf Regix, dem neuen Webportal des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister (EHRA), können neu innerhalb eines Arbeitstages Firmennamen recherchiert werden. Die Online-Anfrage kostet 40 Franken, die Anfrage per Brief oder Fax 50 Franken. Bezahlt werden kann per Kredit- oder Postcard. Statt eines Papierdokuments erhalten die Kunden ein digital signier...
Recherche von Firmennamen: Jetzt kommt die Auskunft zügig per Mail
Auf Regix, dem neuen Webportal des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister (EHRA), können neu innerhalb eines Arbeitstages Firmennamen recherchiert werden. Die Online-Anfrage kostet 40 Franken, die Anfrage per Brief oder Fax 50 Franken. Bezahlt werden kann per Kredit- oder Postcard. Statt eines Papierdokuments erhalten die Kunden ein digital signiertes PDF- Dokument. Das bringt bei der Wahl eines Firmennamens einen entscheidenden Zeitvorteil. Denn Firmen und Namen, die sich in Eintragung befinden - das heisst, die im Tagebuch des kantonalen Handelsregisteramtes eingetragen wurden, im Schweizerischen Handelsamtsblatt aber noch nicht publiziert sind -, dürfen aus Gründen des Amtsgeheimnisses bei der Identitäts- und Ähnlichkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden. Dieser Zeitraum der Unsicherheit wird mit der Online-Anfrage wesentlich verkürzt. Richtet ein Kunde wie bisher eine Anfrage auf dem Postweg oder per Fax ans EHRA, muss er eine Woche auf das Suchergebnis warten. Den Onlineservice gibts ab 1.Juli 2010 unter www.regix.ch. rz
Prozessnummern fehlen
Gerne verweist das Bundesgericht in seinen Entscheiden auf «zutreffende Ausführungen der Vorinstanz». Wer sie nachlesen will, muss sich zuerst mühsam durch Datenbanken klicken, um den richtigen vorinstanzlichen Entscheid zu finden. Schneller wäre die Suche mit der genauen Prozessnummer. Das Bundesgericht kennt sie, nennt aber jeweils nur Instanz und Entscheiddatum. Warum? «Bis anhin wurde kein besonderes Bedürfnis für eine solche Angabe an uns herangetragen», sagt Sprecherin Sabina Motta. Sie nahm die Anregung aber dankend entgegen. Bei einer neuen Programmversion werde geprüft, «ob die Prozessnummer der Vorinstanz in unseren Deckblättern eingefügt werden kann». tom
Zürcher Anwälte: Verlorene Fremdsprachenkenntnisse
Das neue Mitgliederverzeichnis des Schweizerischen Anwaltsverbands (SAV) wartet mit einer Überraschung auf. Gegen 2000 Anwältinnen und Anwälte haben eine wichtige Zusatzqualifikation verloren: einen Teil ihrer Fremdsprachenkenntnisse.
Der plötzliche Kompetenzverlust betrifft in 1926 Fällen Französisch. Die weiteren abhandengekommenen Sprachen sind Holländisch (22 Fälle), Hebräisch (14), Rätoromanisch (9), Türkisch (5), Dänisch (3), Gebärdensprache (2) und Rumänisch (1). Alle Betroffenen stammen aus dem Kanton Zürich.
Die Erklärung des Zürcher Anwaltsverbands (ZAV): Sämtliche Sprachangaben mit Umlaut sind «beim Import der Daten des Zürcher Anwaltsverbands ins Datenprogramm des SAV nicht übernommen worden. Dafür gibt es eine technische Erklärung, was selbstverständlich ein schwacher Trost ist.»
Abhilfe bietet eine Suche im Online-Verzeichnis, das der SAV und der ZAV auf ihrer Internetseite anbieten, hier tritt der Fehler nicht auf. Das gedruckte Verzeichnis seiner Mitglieder, das der ZAV selbst herausgibt, ist ebenfalls korrekt. tom