In Zürich gilt 460 Franken als angemessenes Honorar

Um in einer Honorarstreitigkeit das angemessene Honorar zu bestimmen, hat die Honorarkommission des Zürcher Anwaltsverbandes (ZAV) kürzlich auf die Honorarempfehlungen des ZAV von 1998 zurückgegriffen. Diese sind allerdings seit der Drohung der Weko, ein kartellrechtliches Verfahren einzuleiten, nicht mehr in Kraft. Und die Kommission weist selbst darauf hin, dass sich die Ansätze wegen der Teuerung und d...