Im Dublin-Verfahren spätere Umstände berücksichtigen

Asylsuchende können gemäss Entscheid des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg Umstände, die nach Erlass einer Überstellungsentscheidung gemäss Dublin-III-Verordnung eingetreten sind, im Rahmen einer Beschwerde gegen die Entscheidung geltend machen.

Im beurteilten Fall beantragte H. A. in Belgien Asyl. Sein Antrag wurde zurückgewiesen, da d...