Der Nationalrat hat in der Herbstsession eine Motion der Kommission für Rechtsfragen zur Mankoteilung zwischen den Elternteilen im Unterhaltsrecht knapp angenommen. Der Vorstoss verlangt vom Bundesrat eine verfassungsmässige Grundlage, die es dem Gesetzgeber erlaubt, über die Mankoteilung zu legiferieren. Dabei geht es um die Höhe der Unterhaltsbeiträge in Familien, bei denen das Einkommen die Existenzminima der getrennt lebenden Eltern nicht deckt. Im Parlament befand Bundesrätin Simonetta Sommaruga, die heutige Regelung führe zu einer Diskriminierung der Frau. Diese müsse nämlich im Mankofall nach einer Trennung Sozialhilfe beziehen, während der Mann das Existenzminimum behalten könne. Die Berner FDP-Nationalrätin Christa Markwalder hingegen befürchtet, eine Mankoteilung lasse die Leistungsbereitschaft des zahlenden Elternteils sinken. Die Motion geht nun an den Ständerat.