Neu laufen Massnahmen für Jugendliche höchstens bis zum 25. Altersjahr. Bisher lag die Grenze bei 22 Jahren. Die Änderung tritt am 1. Juli in Kraft. Laut der Übergangsbestimmung von Artikel 48a Jugendstrafgesetz gilt die Neuerung auch für Verurteilte, die schon im Vollzug sind. Die höhere Altersgrenze soll mehr Jugendlichen ermöglichen, während der Massnahme eine Berufs­lehre abzuschliessen.