Die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) tritt per 25. Mai 2018 in Kraft und gilt ab diesem Zeitpunkt als anwendbares Recht für den Umgang mit personenbezogenen Daten in ­allen EU-Ländern. Die Verordnung muss auch von Unternehmen und Organisationen aus Drittstaaten eingehalten werden, die Personendaten zu EU-Einwohnern führen. Daher sind ab dem 25. Mai schätzungsweise 80 Prozent aller in der Schweiz ansässigen Unternehmen und Organisationen zur E...