Bundesrichter sollen künftig die Möglichkeit haben, ihre Argumente auch dann zu publizieren, wenn sie in der Minderheit waren und von der Mehrheit der Kammer überstimmt wurden. Das schlägt der Bundesrat im Rahmen der Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) vor. Die Publikation würde in Form eines Anhangs zum Urteil erfolgen. Solche Regelungen kennen bereits verschiedene Kantone: Aargau, Schaffhausen, die Waadt und Zürich. Im Kanton Zürich sind gestütz...