Am Bundesstrafgericht soll eine neue Berufungskammer entstehen, die auch Sachverhaltsfragen überprüfen kann. Dies schlägt der Bundesrat in einer Zusatzbotschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes vor. Nach geltendem Recht können Urteile des Bundesstrafgerichts nur beim Bundesgericht angefochten werden und nur Rechtsmängel geltend gemacht werden.