Der Bundesrat will verschiedene Gebühren im Betreibungswesen ändern und neue einführen. Mitte April schickte er eine Änderung der Gebührenverordnung zum SchKG in die Vernehmlassung. 

Neu soll der Schuldner 8 Franken zahlen, wenn er vom Betreibungsamt schriftlich aufgefordert wird, den Zahlungsbefehl auf dem Amt abzuholen. Bei den summarischen Betreibungsverfahren wie etwa der Rechtsöffnung soll die maximale Gerichtsgebühr für Streitwerte ab 100 000 Franken nach dem Willen des Bundesrats von 2000 Franken auf 4000 Franken verdoppelt werden. Wer als Firma oder Verwaltungseinheit ein Betreibungsbegehren nicht elek­tronisch über den sogenannten eSchKG-Verbund einreicht, muss dem Betreibungsamt künftig eine Gebühr von 5 Franken bezahlen. Und für die neu geschaffene Möglichkeit, eine ungerechtfertigte Betreibung löschen zu lassen, wird der Schuldner nach dem Willen des Bundesrats 20 Franken bezahlen müssen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 13. Juli.