Zivilrecht

Schulkind: Für Elternteil 35-Prozent- Pensum zumutbar

Bis das jüngste Kind das 6. Altersjahr vollendet hat, wird vom betreuenden ­Elternteil keine Erwerbstätigkeit erwartet – danach aber ein Erwerbspensum von 35 Prozent und ab dem vollendeten 12. Altersjahr von 55 Prozent. Damit weicht das Kantonsgericht St. Gallen von der Regel ab, dass bis zum 10. Altersjahr eines ­Kindes keine Erwerbstätigkei...