Sozialversicherung

Unentgeltlicher Rechtsbeistand auch bei Rückzug

Eine Beschwerde, welche ergänzende Abklärungen notwendig macht, ist nicht zum vornherein aussichtslos. Also kann das Gericht auch beim Rückzug einer solchen Beschwerde unentgeltlichen Rechtsbeistand zusprechen.



Sachverhalt:

Gegen einen Rentenentscheid der IV-Stelle des Kantons Zürich erhob X. Beschwerde beim kanto­nalen...