Zivilprozessrecht

Entschädigung nur bei redlicher Prozessführung

Ein zwanzigjähriges Arbeitsverhältnis bietet keine Garantie, dass eine Klage wegen missbräuchlicher Kündigung gutgeheissen wird. Unterliegt der Kläger, muss er auch bei weniger als 30 000 Franken Streitwert der Gegenpartei eine Prozess­entschädigung zahlen.

Sachverhalt:

Die Arbeitgeberin A. kündigte das Arbeitsverhältnis mit dem ...