Zivilprozessrecht

Parteientschädigung ist nur auf Willkür überprüfbar

Die Höhe der Parteient­schädigung ist eine Sachverhaltsfrage. Sie kann von der Beschwerde­instanz deshalb nur auf Willkür ­überprüft werden.

Sachverhalt:

Die Beschwerdeführerin ist mit der Parteientschädigung der Vorinstanz nicht einverstanden. Sie verlangt deshalb die Überpr...