Zivilrecht

Aufhebungsvertrag: Bei Ungültigkeit normale Kündigung

Ein Vertrag auf Aufhebung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen ist ungültig, wenn sich 

eine Angestellte nicht aller Konsequenzen bewusst war, die der Aufhebungsvertrag für sie hatte. Ist der Vertrag ungültig, ist von einer ­ordentlichen Kündigung durch den Arbeitgeber auszugehen.

Sachverhalt:

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