Zivilrecht

Willensvollstrecker: Verwaltungstätigkeit beschränkt

Der Willensvollstrecker ist zur Gleichbehandlung aller Erben und zur Einhaltung der Neutralität bei Interessen­gegensätzen verpflichtet. Ihm steht die Verwaltungsbefugnis über die Erbschaft zu. Die Verwaltungstätigkeit beschränkt sich in der Regel auf erbschaftserhaltende Massnahmen.

Sachverhalt:

A. und B. sind die Kinder und einzigen Erben der verstor...