Zivilprozessrecht

Gerichtskosten: Haftung der Erben beschränkt

Gerichte können Erben für vorläufig vom Staat übernommene Gerichtskosten nur dann belangen, wenn der Erblasser vor dem Tod wieder in derart guten Verhältnissen lebte, dass er selbst zahlungspflichtig geworden wäre. 

Sachverhalt: 

Der Kanton Zürich verlangte von den Erben einer Verstorbenen, der in einem Schei...