Arbeitsrecht

Kündigung mit «offenem Brief» missbräuchlich

Ein Arbeitgeber kündigt einer Angestellten und teilt in einem «offenen Brief»  ­weiteren Angestellten mit, weshalb er die Frau ent­lassen habe. Damit verletzte er die ­Persönlichkeit der Arbeitnehmerin. Er wird wegen missbräuchlicher Kündigung zu einer Entschädigung von zwei Monatslöhnen verpflichtet.