Zivilprozessrecht

Höhere Schwelle bei vorsorglichen Massnahmen

Bei vorsorglichen Massnahmen, die eine Vollstreckung des Hauptanspruchs ­vorwegnehmen, sind höhere Anforderungen an das Glaubhaftmachen zu stellen: ­Die anspruchsbegründenden Tatsachen müssen zeigen, dass der Anspruch aussichtsreich ist – also nicht nur «nicht ­aussichtslos».

Sachverhalt:

Zwe...