Grundrechte

Polizeikontrolle verletzt Grundrechte

Das Bezirksgericht Zürich spricht einen Politaktivisten frei. Ihm war vorgeworfen worden, an einem Stand Handynummern registriert zu haben, obwohl nur die Abgabe von Infomaterial bewilligt worden sei. Eine Standbewilligung diene nicht der Inhaltskontrolle.



Sachverhalt:

Die Stadt Zürich erteilte A. mehrere Standbewilligungen. Unter anderem wurde ihm erlaubt, an einem Stand Infomaterial zur Menschenr...