Arbeitsrecht



Rassismus bei Bewerbung geahndet

Ein Arbeitgeber, der auf die Bewerbung einer Schweizerin ausländischer Abstammung rassistisch reagierte, muss eine Genugtuung bezahlen. Er hat Sorgfalts- und Rücksichtspflichten verletzt.

Sachverhalt:

Die Reinigungsfirma A GmbH meldete im Juli 2004 dem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) eine offene Teilzeit-Reinigungsstelle, für die sie eine gelernte oder angelernte Arbeitskraf...