«Notfall-Bonbons nach Dr. Bach»: Weiterhin verboten

Das Bundesgericht hat den Behörden des Kantons Baselland den

Rücken gestärkt. Diese hatten den Verkauf der «S.O.S Notfall-Bonbons nach Dr. Bach» in der Schweiz nicht zugelassen. Grund: Das Produkt gilt als Lebensmittel, erweckt jedoch den Anschein eines Heilmittels. Das ist verboten.

Das höchste Gericht hielt fest, die Bezeichnung «Notfall-Bonbon» sug...