Neue Urteile
plädoyer 03/2018 vom
Speicherung von Vorratsdaten zulässig
Die anlasslose Speicherung von Telefon- und E-Mail-Kontakten der ganzen Bevölkerung stellt nach Auffassung des Bundesgerichts keinen schweren Eingriff in die Grundrechte dar. Definitiv entscheiden wird in dieser Sache der Europäische Menschenrechtsgerichtshof.
Sachverhalt:
Die Digitale Gesellschaft, vertreten durch Nationalrat Balthasar Glättli und fünf weitere Personen, hatte Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Fernmeldedienstanbieter erhoben. Das Bundesgericht lehnt die Beschwerde ab.
Aus den Erwägungen:
4. Die Beschwerdeführer rügen, eine systematische und anlasslose Speicherung und Aufbewahrung von Randdaten des Fernmeldeverkehrs verletze das Recht auf Achtung des Intim-, Privat- und Familienlebens, den Schutz der Privatsphäre, einschliesslich die Achtung des Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs, den Schutz vor Missbrauch persönlicher Daten, die Meinungs- und Medienfreiheit, das Recht auf persönliche Freiheit, die Bewegungsfreiheit und die Unschuldsvermutung.
4.1 Art. 8 Ziff. 1 EMRK verankert namentlich den Anspruch jeder Person auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens sowie ihrer Korrespondenz. [...]