Eine teilzeitliche Tätigkeit bietet dem Pensionierten einen weiterhin geregelten Wochenrhythmus, während der Arbeitgeber froh ist, auf erfahrene Mitarbeiter zurückgreifen zu können - sei dies allgemein oder nur für Auftragsspitzen und/oder Sonderaufgaben. Bei solchen Arbeitsverhältnissen gilt es arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten je nach Bedürfnissen zu beachten. Von Interesse ist auch, ob und inwieweit sich die besonderen Bedürfn...