Das Zitat:
”Ferner lehren die kürzlichen Ereignisse, dass eine Bank, sobald sie in Schwierig-keiten geraten ist, den Staat um Hilfe angeht und dass gleichzeitig auch die Gläubiger und Schuldner an den Staat appellieren. Es ist daher durchaus natürlich, dass sich der Staat bemüht, durch geeignete Mittel Zusammenbrüche von Banken zu vermeiden."
Botschaft des Bundesrates an die Bundesversammlung betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Banken und Sparkassen vom 2. Februar 1934 (!). Das Gesetz trat 1935 in Kraft. Es gilt abgesehen von kleinen Änderungen bis heute.
Manuela Looser-Herzog, 30, hat die jahrzehntealte Männerbastion des appenzellischen Anwaltsverbandes geknackt. Sie ist das erste weibliche Mitglied. Doch Glückwünsche samt Blumenstrauss konnte sie an ihrer ersten Mitgliederversammlung, dem Anwaltstag, am 6. März 2009 keine entgegennehmen. Grund: Sie liess mitteilen, dass sie aus dem Verband wieder austreten werde. Sie habe die freie Anwaltstätigkeit aufgegeben und Appenzell-Innerrhoden in Richtung St. Gallen verlassen.
Der appenzellische Verbandspräsident Pietro Donati findet Looser-Herzogs Austritt «sehr schade». Gleichzeitig liess er plädoyer wissen, dass die 32 männlichen Mitglieder trotzdem nicht mehr lange unter sich blieben. Am Anwaltstag hätten sich gleich zwei Frauen für die Mitgliedschaft interessiert. Eine werde der Vorstand nach Ablauf des statuarisch vorgeschriebenen «Wartejahres» aufnehmen können.
Damit beträgt der Frauenanteil in der Appenzeller Sektion des Schweizerischen Anwaltsverbandes neu doch nicht 0,0 Prozent, sondern wieder 3,1. Am meisten weibliche Mitglieder hat im Übrigen mit einem Anteil von 28,8 Prozent der Kanton Neuenburg.
Paul Zinniker, 49, Chef des Schweizerischen Strategischen Nachrichtendienstes (SND), legt «grossen Wert» darauf, dass sich seine über hundert Untergebenen an die Gesetze halten. In einem Interview mit dem Zürcher «Tages- Anzeiger» führte der Leiterdes Auslandnachrichtendienstes kürzlich zwar aus, dass der Nachrichtendienst in einem Fremdstaat überall verboten sei und sich der SND nur schon dadurch «nicht an die Gesetze des jeweiligen Landes» halte. Doch das ist nicht weiter schlimm. Denn es gibt «ethische Richtlinien und Verhaltensgrundsätze». Zinniker: «So ist es untersagt, mittels Erpressung oder Einschüchterungen an Informationen zu gelangen.»
Plädoyer wollte es genau wissen und hat nachgefragt, welche Methoden sonst noch verboten sind. Antwort: Die Verhaltensgrundsätze seien «in den Ausbildungsunterlagen für angehende Führungsoffiziere festgehalten» und würden «eingehend unterrichtet». Da diese Unterlagenjedoch «einen sehr tiefen Einblick in die Methoden und Strukturen des Humint», der Informationsbeschaffung mittels menschlicher Quellen, geben, seien sie als «geheim klassifiziert und für unautorisierte Personen nicht einsehbar».
Urs Behnisch, 49, Professor für Steuer- und Wirtschaftsrecht an der Universität Basel und selbständiger Anwalt, findet, dass die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) widerrechtlich gehandelt hat. Behnischs Vorwurf: «Die Finma hat UBS-Kundendaten an die USA unter krasser Verletzung rechtsstaatlicher Verfahrensregeln geliefert, obwohl diese in ihrem Amtshilfegesuch keine Kundennamen nannten.» Bis anhin habe es im Steuerbereich konkrete Namen gebraucht.
Die Finma konnte, so Behnisch, ihren Entscheid ohne grosses Risiko fällen. Eine zivilrechtliche Haftung der Finma und des Bundes sei kaum wahrscheinlich. Ein Schaden im Rechtssinne sei nicht entstanden. «Nachsteuern sind nach Bundesgericht kein Schaden, da sie gesetzlich geschuldet sind. Eine allfällige Busse ist höchstpersönlich und kann daher nicht auf Dritte abgewälzt werden.» Zudem werde auch die Widerrechtlichkeit schwierig zu begründen sein, da das Bundesverwaltungsgericht den Entscheid der Finma als rechtens einstufte – auch wenn bekanntermassen erst, nachdem die Kundendaten bereits in den USA angekommen waren.