Schweizer Polizisten griffen vergangenes Jahr 15 Mal zur Dienstwaffe. Das ist der Rekordwert der letzten drei Jahre: In den Jahren 2013 und 2014 war es zu 9 beziehungsweise 11 Schusswaffeneinsätzen gekommen.

Im Gegensatz zu den Pistolen zückten Schweizer Polizisten den Taser im Jahr 2015 etwas weniger häufig als in den Vorjahren: Setzten sie 2013 in 30 Fällen und 2014 in 36 Fällen den Taser ein, so war es 2015 noch 29 Mal der Fall. In 19 Fällen wurde der Elektroschocker zur Amtsdurchsetzung, in 10 Fällen aus Notwehr benutzt.

In Fällen mit Taser-Einsatz  war die Gegenseite mehrheitlich mit einem Messer bewaffnet oder wandte Körpergewalt an. In zwei Fällen benutzte sie eine Schusswaffe und in drei Fällen war sie mit einer stumpfen Waffe ausgerüstet. Nicht immer, wenn der Taser gezückt wurde, musste er auch tatsächlich eingesetzt werden: In 6 der 29 Fälle reichte es, bloss mit dem Elektroschocker zu drohen. Auf Bundesebene ist der Einsatz von Tasern seit 2009 erlaubt; im Parlament hatte das Thema für heftige Debatten gesorgt.