Peyrot, Schlegel & Györffy: Drei Anwälte arbeiten in einer Zürcher Kanzlei zusammen. Das ist an sich nichts Ungewöhnliches. Man kommt aber nicht darum herum, die gegenseitige Vertretung bei Abwesenheiten zu regeln, inklusive des Abholens der Post. Früher war das problemlos: Man ging bei der Eröffnung der Kanzlei an den Postschalter und erteilte den Kollegen die Vollmacht, eingeschriebene Sendungen entgegenzunehmen.
Heute erfasst die Post die Vollmachten via Internet. Die Kanzlei regelte deshalb die Vollmachten für «Peyrot, Schlegel & Györffy» via Post-Login. Für alle Mitarbeiter wurden so Vollmachten deponiert, um stellvertretend Sendungen abholen zu können.
Doch nicht alle Sendungen sind an «Peyrot, Schlegel & Györffy» adressiert. Es kann sein, dass auf einem Brief «Viktor Györffy, Peyrot, Schlegel & Györffy steht. Diese Anschrift ist auf Sendungen von Gerichten üblich. Zuerst der Name des Adressaten, dann der Name der Kanzlei. Die Adresse der Sendung kann aber auch nur auf einen Namen lauten, also auf ein Mitglied der Bürogemeinschaft. Mit dieser Vielfalt hat das Vollmachtenverwaltungssystem der Post Mühe.
Denn die Post kennt nicht nur Geschäftsadressen, sondern auch Privatadressen. Viktor Györffy etwa kann einen Brief als Privatperson erhalten – oder als Mitglied der Bürogemeinschaft. Wenn nicht der Kanzleiname «Peyrot, Schlegel & Györffy» auf der Sendung steht, sondern nur Viktor Györffy, ist der Brief in den Augen der Post eine Privatsendung. Folge: Als ein Mitarbeiter der Kanzlei eine Sendung abholen wollte, die an Viktor Györffy adressiert war, wurde die Aushändigung verweigert. Die Vollmacht gelte nur für Sendungen an «Peyrot, Schlegel & Györffy». Wenn nur Viktor Györffy draufstehe, sei das eine Privatsendung. Dafür gelte die Kanzleivollmacht nicht.
Immerhin: Eine bilaterale Vereinbarung mit lösungsorientiert handelndem Personal der Post Zürich-Enge ermöglichte es im konkreten Fall, dass inzwischen alle Mitarbeiter der Kanzlei «Peyrot, Schlegel & Györffy» die Sendungen an Kollega Györffy gestützt auf die Post-Vollmachten in Empfang nehmen dürfen.
Solche Erlebnisse führten dazu, dass die Anwälte der Kanzlei «Peyrot, Schlegel & Györffy» inzwischen alle Vollmachten physisch und im Internet doppelt und dreifach hinterlegten. Jetzt hoffen sie, für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Bis ein neuer Mitarbeiter dazukommt. Denn dann fängt alles wieder von vorne an.