Der Bereich des Zivilgesetzbuches, namentlich das Eherecht – samt Scheidungsrecht – und das Erbrecht, gibt immer wieder Anlass zu höchstrichterlichen Grundsatzentscheiden. Während dies beim Eherecht und beim Scheidungsrecht mit Blick auf eine Vielzahl grösserer und kleinerer, sinnvoller und weniger sinnvoller Revisionen verständlich ist, erstaunt es im Erbrecht, dass zum Teil Gesetzesbestimmungen, die seit beinahe hundert Jahren in Kraft sind, noch immer Ausleg...