Ende Jahr führen die Vorgesetzten in der Privatwirtschaft und der Verwaltung jeweils Gespräche mit den Angestellten: Kompetenz, Effizienz und Zusammenarbeit im Team werden diskutiert, Schwächen angesprochen und Ziele fürs nächste Jahr vereinbart. Für die Justiz gilt das nicht, zumindest nicht für Richter.

Beim Bund sind Leistungsbeurteilungen von Richtern beider Instanzen gesetzlich nicht vorgesehen. Das Bundesgericht untersteht der Oberaufsicht de...