Das ZGB kennt seit dem Jahr 2000 die Möglichkeit des gemeinsamen Sorgerechts für Geschiedene. Voraussetzung: Die Eltern müssen diese Lösung gemeinsam beantragen und das Gericht bewilligt den Antrag. Seit einigen Jahren wird heftig darüber diskutiert, ob das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder nach einer Scheidung im Gesetz als Regelfall verankert werden soll (siehe Kasten). Und ob die Gerichte künftig auch ohne Antrag beider Elternteile die gemeinsame Sorge...