Der Zürcher Kantonsrat hat Ende Mai beschlossen, dass Staatsanwälte und Jugend­anwälte ihre Interessenbindungen und Parteizugehörigkeit inskünftig offenlegen müssen. Das Gesetz über die Gerichts- und Behörden­organisation im Zivil- und Strafprozess soll deshalb ergänzt und das Register mit den Angaben über die Interessen­bindungen und Parteizugehörigkeit im Internet ver­öffentlicht werden.

Kantonsrat Hans-Peter Amrein (SVP, Küsnacht), der Erstunterzeichner der par­lamentarischen Initiative, will damit «das Vertrauen der Bevölkerung in die Be­hörden stärken». Der Kanton Zürich beschäftigt heute über 200 Staatsanwälte.