Die beiden Kommentare berücksichtigen die neue eidgenössische Gesetz­gebung per 1. Januar 2011 im Strafprozessrecht, soweit sie im September 2010 bereits bekannt war. Im Basler Kommentar wird nebst der Strafprozessordnung auch die neue eidgenössische Jugendstrafprozessordnung auf rund 135 Seiten kommentiert.

Der emeritierte Strafrechtsprofessor Franz Riklin verzichtet in seinem Werk auf Letzteres, druckt jedoch den Wortlaut der Jugendstrafprozessordnung und des Bu...