Russland: Zahlreiche EMRK-­Verletzungen gegen Pussy Riot

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR) hat zahlreiche EMRK-­widrige Verstösse Russlands gegen drei Mitglieder der Punk­rock-Band Pussy Riot festgestellt. Nebst der Verletzung von Art. 3 EMRK (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung), Art. 5 Abs. 3 (Recht auf Freiheit und Sicherheit) und Art. 6 Abs. 3c EMRK (Recht auf ein faires Verfahren...