EGMR für Interpretation ­einer Norm angerufen

Am 1. August 2018 trat Protokoll Nr. 16 zur EMRK in Kraft. Nachdem Frankreich als zehntes Land das Protokoll ratifiziert hat, können Mitgliedsstaaten nun den EGMR als Gutachteninstanz anrufen. Die Verfassungsgerichte und die höchsten Gerichte eines Landes haben somit die Möglichkeit, den EGMR um eine Interpretation von Normen aus der EMRK zu bitten. 

Das Verfahren orientiert sich am...