Spaniens Praxis zur ­Rückschiebung von ­Flüchtlingen verurteilt

Spaniens Push-back-Praxis und deren Vereinbarkeit mit Art. 13 EMRK (Recht auf wirksame Beschwerde) und Art. 4 des 4. Zusatzprotokolls zur EMRK (Verbot der Kollektivausweisung) stand im Zentrum des Streitfalls. Es geht um die Rückschiebung von aufgegriffenen Ausländern durch spanische Sicherheitskräfte auf marokkanisches Staatsgebiet entlang dem gemeinsamen Grenzgebi...