Schmerzhafter Entscheid gegen die SRG

Der Gerichtshof hat die Beschwerde der SRG im vieldiskutierten UWG-Fall um die Nennung eines Schmerzmittels als offensichtlich unbegründet bezeichnet.



Der "Kassensturz" berichtete im April 1993 stellvertretend für andere vergleichbare Medikamente über ein bestimmtes Schmerzmittel, welches unerwünschte Nebenwirkungen zeigte. Der Hersteller erwirkte am Ausstrahlungstag eine superprovisorische Verfügung, welche im "Kassensturz" unter Nennung ...