Haft einer Afrikanerin zu spät überprüft

Eine in Zürich wohnhafte Afrikanerin wurde am 5. November 2003 aufgrund eines Haftbefehls wegen Verdachts des Menschenhandels und der Förderung der Prostitution verhaftet.



Am 10. November 2003 bestätigte der Haftrichter des Bezirksgerichts Zürich die Rechtmässigkeit des Freiheitsentzugs und ordnete wegen dringenden Tatverdachts und Kollusionsgefahr die Untersuchungsh...