Wehrpflichtersatz für Diabetiker: Schweizer Recht ist diskriminierend

Ein wegen Diabetes als dienstuntauglich erklärter Berufschauffeur aus dem Kanton Zürich wehrte sich gegen die ihm auferlegte Ersatzabgabe (im Jahr 2000 bei einem steuerpflichtigen Einkommen von 35800 Franken ein Betrag von 716 Franken). Imvereinfachten Verfahren für offensichtlich unbegründete Beschwerden verneinte das Bundesgericht am 3. M&...