Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg hat zwischen 1979 und 2014 insgesamt 153 Urteile gefällt, welche die Schweiz betreffen. In 94 Fällen stellte er dabei eine Konventionsverletzung fest. In derselben Zeitspanne traf der EGMR zudem gegen Beschwerden aus der Schweiz 5919 Unzulässigkeitsentscheide. 98 Prozent der Fälle aus der Schweiz erledigte das Strass­burger Gericht somit im Schnellverfahren.

Bei den Konventionsverletzungen monierte der EGMR am häufigsten eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren (36 Prozent). Auch ­Verletzungen des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens waren gut vertreten (24 Prozent), etwas weniger die Meinungsäusserungsfreiheit (15 Prozent) und das Recht auf Freiheit und Sicherheit (14 Prozent). Am 1. Januar 2015 waren beim EGMR noch 147 Beschwerden gegen die Schweiz hängig.